AGB

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Amberg & van Zwieten GmbH
Große Isel 6
89233 Neu-Ulm / Burlafingen

Tel.: 0731 / 37 82 10 94
Fax: 0731 / 37 82 10 95

mail@ambergvanzwieten.de

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amberg & Van Zwieten GmbH, Große Isel 6, 89233 Neu-Ulm / Burlafingen – im folgenden A&vZ – gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen A&vZ und dem Kunden.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungn gelten für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diesen AGB’s entgegenstehenden, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die A&vZ GmbH hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

3. Sämtliche sonstige Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Die vereinbarten Leistungen werden nach den aktuell allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, die sich u. a. aus den DIN-Normen bzw. den Qualitätsgrundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. ergeben.

1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Projektes.

2. Wünscht der Kunde über den vereinbarten Auftrag hinausgehende Leistungen oder Änderungen sind diese vorher schriftlich als weiteres Angebot dem Kunden vorzulegen. Bis vom Kunden die schriftliche Zustimmung eingeht, ist die A&vZ GmbH berechtigt, einen Arbeitsstopp für die zusätzlichen oder geänderten Arbeiten einzulegen.

3. Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, die vorher nicht absehbar waren, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.

4. Für Aufträge welche vom Auftraggeber bereits erteilt wurden und wieder storniert werden, behält sich A&vZ vor, eine Aufwandspauschale sowie bereits bestelltes Material in Rechnung zu stellen.

5. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen gegen Nachnahme oder Vorkasse vorzunehmen.

6. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1. Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird.

2. Der Kunde darf sämtliche Unterlagen, wie z. B. Pläne, Leistungsbeschreibungen, Angebot, Zeichnungen, etc. nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der A&vZ GmbH vervielfältigen oder weitergeben.

1. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizubringen.

2. Hat die A&vZ GmbH Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Kunden gelieferten Stoffe, Ware, gegen Leistungen anderer Unternehmer oder das Bauvorhaben an sich, so hat die A&vZ GmbH dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen; der Kunde bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.

3. Der Kunde hat A&vZ GmbH die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.

4. Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen (z. B. Gas-, Wasser-, Stromleitungen, etc.) sind uns von unserem Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

5. Die A&vZ GmbH hat die Leistung im eigenen Betrieb oder durch einen Nachunternehmer auszuführen.

1. Wird vom Kudnen eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung.

2. Wird vom Kudnen eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teile der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung.

3. Vorbehalte wegen der bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten gegenüber A&vZ GmbH schriftlich geltend zu machen.

4. In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.

1. A&vZ GmbH hat dem Kudnen seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Für Mängelansprüche an Bauwerken, wie z. B. Wege, Mauern, etc. beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Für Mängelansprüche aus sonstigen Leistungen beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.

3. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme.

4. A&vZ GmbH lehnt Mängelansprüche ab, wenn der Kunde die von A&vZ GmbH geäußerten und berechtigten Bedenken nicht teilt.

5. A&vZ GmbH ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf Ihre Kosten zu beseitigen, wenn es der Kunde vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt.

6. Keine Haftung übernimmt die A&vZ GmbH für Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung, sowie Witterungs- oder sonstige nicht vorauszusehende Einflüsse hervorgerufen werden.

7. Rasen, Pflanzen : Bei Rasen, Roll- und Wollrasen sowie sämtlichen anderen Pflanzen und Sträuchern,
handelt es sich um Naturprodukte für welche keine Eigenschaften zugesichert werden können.
Das mögliche Entstehen von Pilzen im frisch verlegten Rasen ist kein Reklamationsgrund.
Dies gilt unter anderem auch für Abweichungen bei Wachstum, Blühfarbe, -zeit, etc.
Da das Anwachsen und Wachsen fast ausschließlich von der Pflege durch den Auftragnehmer
sowie weiteren äußeren Einflüssen (z. B. Witterung) unterliegt, können wir hier keine Haftung, Gewährleistung und Garantie übernehmen. 

1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungdatum fällig. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 7 Werktagen nach Zugang der Abschlagsrechnung fällig. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird 14 Tage nach Zugang der Schlussrechnung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

2. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.

3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, pro Mahnung 5,00€ Bearbeitungsgebühr sowie Verzugszinsen zu berechnen.

4. Die Amberg & van Zwieten GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Amberg & van Zwieten GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

1. Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Memmingen.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.